FAQ
Häufig gestellte Fragen
Eine Naturgrabstätte ist eine Fläche im Wald, die als Grabfläche ausgewählt wird. Im Mittelpunkt befindet sich ein Naturmerkmal, welches ein Baum, ein moosüberzogener Baumstumpf, ein Findling oder eine Kombination aus mehreren Merkmalen sein kann. Um dieses Naturmerkmal herum befinden sich die Grabstätten für Urnen.
Eine Familiengrabstätte hat bis zu 12 Grabplätze und eignet sich sehr gut als Möglichkeit, für die ganze Familie vorzusorgen.
Auch bieten die weiteren Gräber Platz für Menschen, die einem im Leben verbunden sind, wie zum Beispiel gute Freunde. Der Erwerber erwirbt das alleinige Nutzungsrecht für eine gesamte Naturgrabstätte und darf festlegen, wer dort beigesetzt wird.
Bei einer Gemeinschaftsgrabstätte wählen Sie einen Platz an einer Naturgrabstätte aus, an dem Sie ein oder mehrere Einzelgrabplätze erwerben. Geeignet für Paare, Geschwister und insbesondere Menschen, die unabhängig von Freundschaften und familiären Beziehungen sind. Diese Bäume dienen mehreren Menschen als gemeinsame letzte Ruhestätte.
Umbettungen zu einer Familien- oder Gemeinschaftsgrabstätte sind möglich, sofern die Urnen vollständig biologisch abbaubar sind und den ökologischen Anforderungen einer Naturbestattung entsprechen. Durch die Umbettung wird die Ruhezeit nicht berührt.
Sie entscheiden sich für eine Naturbestattung im Begräbniswald Freden op’n Kliff und halten dies vertraglich fest. Die Wahl der genauen Grabstelle erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt oder im Trauerfall durch Angehörige oder die Forstverwaltung. Die Wertstufe können Sie jederzeit verändern und damit individuell an Ihre Bedürfnisse anpassen.
Wir bieten regelmäßig kostenlose Waldrundgänge an und möchten Ihnen dabei unseren besonderen Wald und die unmittelbare Umgebung näherbringen. Wir nehmen uns Zeit, erkunden den Wald mit seinem vielfältigen Baumbestand und finden Ihren passenden Ort, der all Ihren Vorstellungen entspricht. Auch Einzelführungen sind nach Terminabsprache möglich. Bei der Baumauswahl und beim Ordnen der richtigen Dokumente unterstützen wir sie gern.
Die Grabpflege bleibt der Natur überlassen.
Die Anbringung von Gedenktafeln mit den Namen, sowie dem Geburts- und Sterbedatum der Verstorbenen ist möglich. Wir möchten die Tafeln dabei jedoch möglichst einheitlich und dezent gestalten.
Weder Grabsteine, Blumenschmuck noch Kreuze prägen das Bild. Alles bleibt so natürlich wie möglich.
Die „Öffnungszeiten“ richten sich Stark nach der jeweiligen Jahreszeit, denn das Betreten der Waldflächen ist nur bei ausreichend Tageslicht gestattet. So ist der Begräbniswald täglich frühestens ab einer Stunde nach Sonnenaufgang bis längstens eine Stunde vor Sonnenuntergang geöffnet.
Aus Sicherheitsgründen ist das betreten bei Gewitter, Sturm oder starkem Schneefall nicht gestattet.
Das Mitnehmen von Hunden im Wald ist erlaubt. Allerdings möchten wir alle Hundebesitzer bitten, Ihre vierbeinigen Freunde ausschließlich an der Leine zu führen.
Durch die Erfassung aller Bäume in einem Baumregister, sind auch alle Beisetzungen registriert.
Auf Wunsch kann jedoch auf die Anwesenheit bei der Beisetzung verzichtet werden. Auch die namentliche Kennzeichnung an der Naturgrabstätte kann bis auf den Namen reduziert oder ganz weggelassen werden.
Die ersten Kosten fallen für Ihre ausgesuchte Naturgrabstätte an. Die Preise hierfür variieren je nach Art, Alter, Lage und Klassifizierung der Grabstätte.
Die weiteren Kosten sind erst im Trauerfall zu entrichten: Für die Beisetzung der Urne im Wald fällt eine Pauschale von derzeit 310 € an. Die Kosten für die Gestellung, Beschriftung und Anbringung einer Gedenktafel richten sich nach tatsächlichem Aufwand.
Wir empfehlen Ihnen, die Kosten für die in Anspruch genommenen Leistungen Ihres gewählten Bestatters, frühzeitig mit diesem abzustimmen.
Wir möchten Ihnen zwei Zahlungsmöglichkeiten anbieten:
- Zum einen können Sie in einem einmaligen Betrag direkt an den Begräbniswald Freden op’n Kliff zahlen.
- Gern kommen wir Ihnen auch mit einer individuellen Ratenzahlung entgegen.
Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gern.
Im Fall, dass die erworbene Naturgrabstätte durch höhere Naturgewalt geschädigt wird, sorgen wir selbstverständlich für Ersatz. Den Ort des Gedenkens möchten wir erhalten und so erfolgt die Pflanzung eines Heister.